- Wirtschaftsordnung: Eigentumsordnung
- Wirtschaftsordnung: EigentumsordnungEigentumsrechte geben dem Inhaber dieser Rechte die Möglichkeit, Güter zu besitzen, zu nutzen oder diese Güter gegen Entgelt zu verkaufen. In einer Marktwirtschaft befindet sich das Kapital zumeist in Privateigentum. Nahezu jedes Stück Land, jedes Haus, jede Maschine gehört einer Person oder einem Unternehmen. Nur in seltenen, gesetzlich angeordneten Fällen kennt die Rechtsordnung das öffentliche Eigentum, das eine hoheitliche Sachherrschaft begründet. Die Gesamtheit der rechtlichen und sozialen Handlungsbedingungen in Form von Eigentumsrechten stellt die Eigentumsordnung dar; sie ist Bestandteil der Wirtschaftsverfassung, welche den rechtlichen Rahmen der wirtschaftlichen Aktivitäten einer Volkswirtschaft bildet.Rechte und Schutz des EigentumsJuristisch bedeutet Eigentum das umfassende Herrschaftsrecht an einer Sache. Es beinhaltet die beliebige Verfügung darüber, allerdings innerhalb der gesetzlichen Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums. Eine Antiquitätensammlerin darf ihre alten Schränke in ihrer Wohnung aufstellen, sie verleihen, verkaufen, verschenken oder auch in einer kalten Winternacht im Kamin verfeuern. Schranken sind beispielsweise bau- und feuerpolizeiliche Verordnungen, Rechtsmissbrauch (etwa durch störendes Bauen) oder auch die gegenseitige Rücksichtnahme der Nachbarn (Nachbarrecht). Beispielsweise muss der Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung von Gasen, Dämpfen und Gerüchen vom Nachbargrundstück dulden, soweit diese ihn nur unwesentlich belästigen oder ortsüblich sind und nicht durch Maßnahmen vermindert werden können, die wirtschaftlich zumutbar sind. Der Schutz des Eigentums erfolgt zunächst durch die Eigentumsordnung selbst. Der Eigentümer kann etwa die Herausgabe einer ihm unbefugterweise vorenthaltenen Sache gerichtlich erzwingen oder eine unbefugte Störung verhindern. Das Eigentum wird auch durch das Strafrecht geschützt, wenn etwa Eigentum gestohlen oder beschädigt wird. Auch das Verfassungsrecht schützt das Eigentum, denn der Staat versichert durch die Eigentumsgarantie (Art. 14 Grundgesetz), das Eigentum nicht ohne allgemeine gesetzliche Grundlage und nicht ohne Entschädigung zu beschränken oder zu entziehen. Zwar ist das Eigentum als Freiheitsrecht des Einzelnen grundrechtlich geschützt. Zugleich gilt aber, dass Eigentum verpflichtet: Sein Gebrauch soll auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen (Sozialpflichtigkeit). Im Sprachgebrauch werden die Begriffe Eigentum und Besitz häufig verwechselt. Man spricht beispielsweise vom Hausbesitzer, meint aber den Hauseigentümer. Das Recht, über ein Rechtsobjekt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei verfügen zu können, bezeichnet man als Eigentum. Besitz ist die tatsächliche Herrschaft darüber. Leiht ein Ehepaar dem Nachbarn seinen Rasenmäher, so ist der Nachbar augenblicklich Besitzer des Rasenmähers, das Ehepaar bleibt allerdings weiterhin Eigentümer.Eigentumsrechte und wirtschaftspolitische ZielverfolgungDie Eigentumsordnung ist ein spezieller Zweig der Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte legen fest, wie über Ressourcen verfügt werden darf. Die Theorie der Nutzungsrechte stellt dabei die Frage, wie Nutzungsrechte für Ressourcen in einer Gesellschaft definiert werden müssen, damit die Ziele der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung erreicht werden. Nutzungsrechte entstehen mit der Knappheit der Güter. Was nicht knapp ist, kann frei verfügbar bleiben. Allerdings werden in der Welt immer mehr Güter knapp, wie etwa auch saubere Luft, sodass auch solche auf den ersten Blick frei zugänglichen Güter mit Nutzungsrechten versehen werden müssen, beispielsweise durch die Begrenzung der Abgabe von luftverschmutzenden Schadstoffen. Die institutionellen Regelungen müssen entsprechende Anreize für die einzelnen Teilsysteme umfassen, sodass sich Haushalte und Unternehmen im Gesamtinteresse verhalten. Nur dann verfolgen sie die Ziele der Gesellschaft. Privateigentum hat sich dabei in der Vergangenheit als ein guter Anreiz erwiesen, sparsam und sorgsam mit Ressourcen umzugehen. Beispielsweise wird ein Unternehmer stets versuchen, den Energieverbrauch möglichst gering zu halten, um damit einen höheren Gewinn erwirtschaften zu können.Keine Marktwirtschaft ohne PrivateigentumIn einer Marktwirtschaft werden Angebot und Nachfrage durch den Preis reguliert. Dieser Mechanismus kann aber nur dann funktionieren, wenn Haushalte und Unternehmen eigenverantwortlich über die Verwendung der Produktionsfaktoren und Güter entscheiden können. Ein Unternehmen wird etwa nur dann gegründet, wenn der Unternehmer über seine Maschinen und seinen Gewinn verfügen kann. Haushalte fragen nur solche Güter nach, über deren Verwendung sie auch selbst bestimmen können. Entscheidend ist daher, dass die Eigentumsrechte sowohl über die volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren und deren Ertrag als auch über die Güter genau definiert sind.
Universal-Lexikon. 2012.